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   BGH, 21.06.1990 - 4 StR 243/90   

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https://dejure.org/1990,10004
BGH, 21.06.1990 - 4 StR 243/90 (https://dejure.org/1990,10004)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1990 - 4 StR 243/90 (https://dejure.org/1990,10004)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1990 - 4 StR 243/90 (https://dejure.org/1990,10004)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86

    Vorliegen der Voraussetzunge der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 21.06.1990 - 4 StR 243/90
    Denn bei der gebotenen Gesamtabwägung kann die Stabilisierung der Lebensverhältnisse des Angeklagten nicht nur für die Sozialprognose, sondern auch dafür von Bedeutung sein, ob mildernde Umstände von besonderem Gewicht vorliegen (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1).
  • BGH, 29.04.1987 - 3 StR 103/87

    Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 21.06.1990 - 4 StR 243/90
    Diese Begründung läßt nicht erkennen, daß die Strafkammer die nach § 56 Abs. 2 StGB gebotene Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit umfassend vorgenommen und dabei den richtigen Maßstab angelegt hat, wonach es für die Entscheidung darauf ankommt, ob besondere Umstände trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, wie er sich in der Strafe widerspiegelt, eine Strafaussetzung nicht als unangebracht und allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht als zuwiderlaufend erscheinen lassen (ständ. Rechtspr.; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1).
  • BGH, 21.05.1990 - 3 StR 97/90

    Strafrahmenwahl - Anforderungen - Milderung - Strafuntergrenze

    Auszug aus BGH, 21.06.1990 - 4 StR 243/90
    Hätte die Strafkammer dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose ausdrücklich gestellt, so wäre sie bei Prüfung des Vorliegens "besonderer Umstände" (§ 56 Abs. 2 StGB) möglicherweise zu einem anderen Ergebnis gekommen (BGH, Beschluß vom 21. Mai 1990 - 3 StR 97/90 -).
  • BGH, 20.12.1988 - 1 StR 664/88

    Vorwurf der fehlenden Reue und Schuldeinsicht eines die Tat bestreitenden

    Auszug aus BGH, 21.06.1990 - 4 StR 243/90
    Dies ist ein Rechtsfehler, der zur Aufhebung zwingt (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 6).
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